Grafik: Schlüssel.

Aktuelles

  • 1. Juli 2015
    Neuer Service für Wohnheimbewohner im Studiwerk

    Einfach online Internetvolumen dazukaufen

     

    Eine neue und bequeme Zukaufmöglichkeit von Internettraffic bietet das Studiwerk ab Mittwoch, 1. Juli, seinen Wohnheimbewohnern an. Die Mieter haben nun die Möglichkeit online zusätzliches Internetvolumen zu kaufen. In 10,- Euro Schritten können jeweils 20 GB zusätzlich erworben werden. Die Nutzung von 30 GB pro Monat ist bereits für alle Mieter der Wohnanlagen kostenlos. Wer also darüber hinaus Internettraffic benötigt  kann dies nun via PayPal oder mit einer Sofortüberweisung ganz einfach online tätigen. Den Service erreichen die Mieter über die bekannten Nutzerportale: https://netz.studiwerk.de oder im Wohnheim Martinskloster über: https://netz-mk.studiwerk.de


  • 23. Mai 2015
    Abschaltung Warmwasser in der Wohnanlage Tarforst

    Wegen Umbauarbeiten in der Heizzentrale der Universität wird die Warmwasserversorgung (und Heizung) am
    23.5. in der Zeit von 6 Uhr bis 17 Uhr
    unterbrochen. Da die Wohnanlage Tarforst an die Zentralversorgung der Universitöät angeschlossen ist, fällt auch hier die Versorgung entsprechend aus.

  • 5.5.2015
    Stapelfest
    am 5.5.2015 wurde das "Stapelfest" für die neue Wohnanlage "enercase" gefeiert. Das Studiwerk investiert 6 Mio. Euro in die neue Wohnanlage.

  • April 2015
    Martinskloster: Geschichte, Geschehnisse und Geheimnisse
    Teilnehmer an deutsch-polnischem Studierendenaustausch gesucht
    Foto: .

    Seit 20 Jahren organisieren das Studierendenwerk Trier und die Universität in Opole (Polen) einen regelmäßigen Austausch. Im Rahmen dieser Partnerschaft findet der Studierendenaustausch dieses Jahr vom 25. Mai bis 1. Juni in Trier statt.

    Das Angebot richtet sich an zehn Studierende von Universität, Hochschule (Trier und Birkenfeld) und Theologischer Fakultät, die ihren Forschungstrieb eine Woche lang auf die Geschichte und Geschehnisse rund um die ehemalige Benediktinerabtei St. Martin in Trier konzentrieren wollen.
          
    Dabei sprechen die Workshops mit ihren sehr unterschiedlichen Schwerpunkten nicht nur Historiker oder Theologen an, sondern explizit Interessierte aus allen Fachbereichen. Erklärtes Ziel der Partnerschaft ist es auch, den Studierenden aus Trier und Opole die Möglichkeit zu bieten, sich während des Austauschs kennen zu lernen und vielleicht neue Freunde zu finden.
    Weitere Infos zum Programm und den Teilnahmebedingungen hier.

  • März 2015
    Bauarbeiten zu "enercase" haben begonnen. Den aktuellen Stand der Baumaßnahme findet ihr hier










  • März 2015
    hier erfahrt Ihr die neuesten Infos zum Thema Rundfunkgebühren(-befreiung)

  • Dezember 2014
    Mit 30 GB ins Netz ab 2015
    Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen hat das Studiwerk Trier noch eine gute Nachricht für seine Mieterinnen und Mieter in den Wohnanlagen. Das bisherige (kostenlos bereit gestellte) Datenvolumen bei den Internetanschlüssen wird ab 1. Januar 2015 von 20 GB pro Monat auf insgesamt 30 GB pro Monat erhöht. Auch das zusätzliche Datenvolumen in den  1.533 Wohneinheiten wird ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt. „Mit diesem besonderen Weihnachtsgeschenk für unsere BewohnerInnen möchten wir unsere Service-Dienstleistungen in unseren fünf Wohnanlagen weiter verbessern“, freut sich Studiwerk-Geschäftsführer Andreas Wagner. Ein Dank gebührt an dieser Stelle auch dem Zentrum für Informations-, Medien und Kommunikationstechnologie, kurz ZIMK, der Universität Trier, das die kostenlos Bereitstellung ermöglicht hat.

  • November 2014
    Infos zum Rundfunkbeitrag
    http://www.rundfunkbeitrag.de/aktuelles/studierende_aufgepasst/index_ger.html

  • November 2014
    Ab dem 19.11.2014 werden in der Wohnanlage Martinskloster alle Zimmertüren ausgetauscht. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in einem gesonderten Schreiben über den genauen Einbautermin informiert. Die Gesamtmaßnahme wird ca. 2 Monate andauern.

  • Juni 2014
    Er hatte zahlreiche Fans und der Abschied des trierisch-grünen Elefanten „Holger“ sorgte für viele Tränen in seiner Heimatstadt. Jetzt hat das Warten ein Ende und seit heute,  Mittwoch, 5. Juni, heißt es: “SCHKÖNNTSCHOWIDDERKREISCHEN!!!!“.
    Auf dem Geo-Campus, genauer im Innenhof der Geo-Mensa auf dem Petrisberg Trier,  hat „Holgers kleiner Bruder“ eine dauerhafte Bleibe gefunden. Erneuter Geburtshelfer war der Trierer Comic-Könner Johannes Kolz, der bereits im Rahmen der Elephant Parade 2013 seinen mundartgeprägten Beitrag mit „Holger“ leistete. Jetzt hat er für kleineren Nachwuchs in Zusammenarbeit mit dem Studiwerk Trier gesorgt. Und es gibt noch eine kleine Schwester die folgen wird. „Hilda von Hoppstädten“ wird schon bald auf dem Umweltcampus in Birkenfeld, einem Außenstandort der Hochschule Trier, ebenfalls ein neues Zuhause finden.
    „Holgers kleinen Bruder auf dem Unicampus zu wissen, ist für mich als Ur-Trierer eine besondere Freude. Wenn die Studis und seine Fans so viel Freude an ihm haben, wie ich bei der Gestaltung, dann lebt er nun in perfekter Umgebung“, bestätigt Johannes Kolz seine Leidenschaft für das Projekt. Der „kleine Bruder“ hat eine Höhe von rund 80 Zentimetern und ist genauso grün wie sein großes Vorbild. Natürlich zieren seine Elefantenhaut jetzt neue Comic-Motive und Trierische Vokabeln.
        „Die offizielle Rückkehr unseres elefantösen Kunstwerkes von Johannes Kolz ist auch ein Dankeschön an seine große Fangemeinde hier auf dem Geo-Campus, die wir im Rahmen unseres Kulturauftrages nur zu gerne ermöglicht haben“, freut sich Andreas Wagner, Geschäftsführer im Studiwerk Trier, während der kleinen Feierstunde anlässlich der erfolgreichen „Auswilderung“.

  • März 2014
    ab sofort haben wir unseren Service für die Internetuser in den Wohnanlagen erhöht. Bei einem Nutzervolumen von 75% und 90 % erhalten die Nutzer eine automatische Infomail mit dem Hinweis des bereits verbrauchten Traffics.

  • November 2013
    Holger - Die wundersamen Wege eines grünen Elefanten
    ++die Rückkehr des kleinen Bruders++




    Frohe Kunde für die Freundinnen und Freunde des trierisch-grünen Elephanten aus der Feder von Comic-Könner Johannes Kolz: Im Frühjahr 2014 wird der kleine Bruder von Holger auf den Geo-Campus zurückkehren.

    Als besonderes Bonbon darf die Holger-Community sogar Augenzeuge der Verwandlung eines 75-cm-Albino-Replikates zum grünen Comic-Elefanten namens „Kleiner Bruder“ sein. Johannes Kolz wird den elefantösen Nachwuchs im Innenhof des Geo-Campus im Rahmen einer Freiluft-Werkstatt mit neuen original-trierischen Szenen verzieren.

    Das Happening endet – wie bereits beim großen Bruder erfolgreich zelebriert – mit einer feucht-fröhlichen Cocktail-Taufe.
    Termin und Einladung an die Fans des grünen Elefanten folgen frühzeitig.

    Für die gepflegte Vorfreude sei der Comic von Johannes Kolz zur Rückkehr des kleinen Bruders empfohlen.

  • September 2013
    die Waschapp gibt es jetzt auch zum Download im Googleplaystore




  • Juli 2013
    Elephant-Parade Trier-Luxemburg-with "Holger" we´re part of it!

    vor der Wohnanlage Petrisberg wurde am 17.6.2013 der Elephant "Holger" aufgestellt. Das Studierendenwerk Trier hat für den Elefanten die Patenschaft übernomen.



    mehr Infos unter:
    - elephant-parade.de
    - studiwerk.de


  • März 2013
    Grundsteinlegung im Musterzimmer -ENERCASE 72-

    Am 27. März 2013 war es soweit. Nachdem der Verwaltungsrat im Dezember 2012 Aussehen, Funktionalität und Qualität des Musterzimmers getestet und für gut befunden, konnte am Mittwoch der Vertrag über die Möblierung der 72 Wohneinheiten unterzeichnet werden. Acht Appartments werden behindertengerecht eingerichtet.

  • März 2013
    Unseren Bewohnerinnen und Bewohnern in den Wohnanlagen steht ab sofort die WaschApp zur Verfügung.

    Die App ermöglicht die Abfrage welche Waschmaschinen und Trockner in den Wohnanlagen frei bzw. belegt sind.

    Wartezeiten im Wasch- und Trocknerraum gehören damit wohl der Vergangenheit an.


  • November 2012
    Enercase






  • Oktober 2012
    Orte der Vielfalt

    Leben in Vielfalt, in einem toleranten Miteinander, das geprägt ist von Weltoffenheit und einer demokratischen Grundhaltung.“
    Das ist der Alltag in den Wohnanlagen des Studiwerks Trier. Und wenn es mal hakt, helfen die ehrenamtlichen Tutoren, die seit Einführung des Campus-Domus-Tutoriums schon manchen Konflikt entschärft und noch viel häufiger das interkulturelle Leben in den Häusern mit ihren Ideen gefördert und belebt haben.

    Davon überzeugt hat sich auch eine Jury und kam zu dem Schluss: das Studierendenwerk Trier ist mit seinen Wohnanlagen ein „Ort der Vielfalt“. Seit 2009 die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg von der Bundesregierung die Auszeichnung „Ort der Vielfalt“ erhielten, können Institutionen sich ebenfalls um eine solche Auszeichnung bewerben.

    Am 19. Oktober fand, stellvertretend für die 5 Wohnanlagen, die Übergabe des Schildes in der Wohnanlage Olewig statt.


  • September 2012
    Umstellung der Internetnetzwerkbegrenzung von 4 auf 20 GB/Monat/Nutzer findet z. Z. statt
    In folgenden Wohnanlagen hat die Umstellung der Internetnetzwerkbegrenzung von 4 auf 20 GB/Monat/Nutzer schon stattgefunden:
    • Tarforst: 03.09.2012
    • Kleeburger Weg: 10.09.2012
    • Allianz: 10.09.2012
    • Petrisberg 13.09.2012


  • August 2012
    Neuregelung RUNDFUNKBEITRAG – Informationen für Mieterinnen und Mieter
    Stand 6.3.2013

    Die häufigsten Fragen (FAQ‘s)

    Um den Umgang mit dem neuen Rundfunkbeitrag ein wenig zu erleichtern, haben wir die häufig-sten Fragen zusammengestellt:

    1. Wie ist die neue Beitragspflicht geregelt?
    Mit Inkrafttreten des novellierten Rundfunkrechts am 1. Januar 2013 wurden die bisherigen Rundfunkgebühren durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt – daher wird auch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt.

    Seit Januar 2013 wird für jede Wohnung pauschal ein Beitrag berechnet. Jeder Haushalt zahlt monatlich 17,98 €, und zwar gleichgültig ob überhaupt Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Dies entspricht dem bisherigen Gebührenhöchstsatz – das heißt für diejenigen, die bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben, ändert sich grundsätzlich nichts. Damit sind dann auch sämtliche möglichen Nutzungsarten abgedeckt, also auch die Nutzung im Kraftfahrzeug.
    Der Beitrag ist jeweils für drei Monate zu zahlen.

    2. Wer muss zahlen?
    Beitragsschuldner/in ist der/die Wohnungsinhaber/in, also jede volljährige Person, die dort tat-sächlich wohnt, ganz gleich welcher Nationalität. Da Abgrenzungsschwierigkeiten „vorprogrammiert“ sind, gelten grundsätzlich jede/r Miete/in und alle, die in der Wohnung gemeldet sind, als Inhaber/in der Wohnung.
    Gibt es – wie bei einer Wohngemeinschaft/Wohngruppe – mehrere Inhaber/innen, so haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder der Mieter/innen für die Zahlung herangezogen werden kann und den Betrag vollständig und für alle zahlen muss; untereinander besteht dann eine Ausgleichspflicht. Umgekehrt bedeutet dies: Je mehr beitragspflichtige (= nicht befreite) Bewohner/innen in einer Wohngemeinschaft, desto geringer ist die Summe, die jede/r Einzelne anteilig zahlen muss.
    Dabei spielt es keine Rolle, dass jede/r (Mit-)Bewohner/in einen eigenen Mietvertrag hat.


    3. Was ist eine „Wohnung“?
    Grundsätzlich zählt als Wohnung in diesem Sinne jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
    •    zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
    • durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.

    4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
    • Einzelapartments sind einzelne Wohnungen: Hier muss der/die Mieter/in monatlich 17,98 € bezahlen (Ausnahme: BAföG-Empfänger).
    • Doppelapartments und Wohngruppen/Wohngemeinschaften dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden – das heißt es muss jeweils nur ein/e Wohnungsinhaber/in 17,98 € bezahlen.
    • Bei „Flurgemeinschaften“ (also Einzelzimmern mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern sowie einer Etagenzugangstür) ist die Situation leider nicht eindeutig: Vermutlich wird die GEZ versuchen, jedes Zimmer als eine gebührenpflichtige Wohnung zu bewerten. Wir empfehlen, die jeweilige Etage erstmal nur als eine Wohnung anzugeben. 

    5. Wie kann man sich von der Beitragspflicht befreien lassen?
    Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich in der Regel auf Antrag auch weiterhin von der Zah-lungspflicht befreien lassen. Dies gilt insbesondere für „BAföG-Empfänger/innen“, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
    Der Antrag auf Befreiung ist schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen; entsprechende Antragsformulare sind im Internet erhältlich. Dem Antrag muss der aktuelle BA-föG-Bescheid im Original oder dessen beglaubigte Kopie beigefügt werden. Wer in einer Wohn-gemeinschaft wohnt, muss darüber hinaus auch noch die Namen seiner Mitbewohner/innen mit-teilen.
    Übrigens: Wer nur deshalb keine BAföG-Leistungen erhält, weil ihre/seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 € überschreiten, kann eine Befreiung von der Beitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen; in diesem Fall muss der Ablehnungsbe-scheid eingereicht werden.
    Bei Verheirateten und offiziell eingetragenen Lebenspartnerschaften, die in einer Wohnung – zum Beispiel in einem Doppelapartment – zusammenleben, gilt die BAföG-Befreiung auch für den Anderen mit; Aber: Ansonsten gilt für unverheiratete Paare, die in einer Wohnung zusammenleben, dass der/die Partner/in von der ehemaligen GEZ „zur Kasse“ gebeten werden kann.
    Alle Befreiungs- sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertra-ges (RBStV) abschließend aufgelistet.

    5 a) Kann ich befreit werden, wenn mein Wohnheimplatz lediglich mein Nebenwohnsitz ist?
    Nein, der Beitrag wird pro Wohnung bezahlt und nicht pro Person.

    5.b) Sind ausländische Studierende befreit?
    Nein, es gibt keine Sonderregelungen für ausländische Studierende, auch nicht für Stipendiaten/ Studierende in Austauschprogrammen (z.B. Erasmus).

    6. Wie werden die Beitragszahler in Wohngemeinschaften ausgesucht?
    Die beitragspflichtigen Bewohner/innen von Wohngemeinschaften sind sog. Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass der Rundfunkbeitrag zwar nur einmalig, aber – wahllos und vollständig – von jedem Bewohner oder jeder Bewohnerin verlangt werden kann. Diese(r) hat dann den Anspruch darauf, von den anderen Mitbewohner/innen deren Anteil zu erhalten.
    Komplizierter wird es, wenn einzelne Mitbewohner/innen – beispielsweise als Empfänger/in von BAföG-Leistungen – von der Beitragspflicht befreit sind; die können dann nicht herangezogen werden.
    Beispiel: eine Wohngemeinschaft bestehend aus vier volljährigen Student/innen, davon einem/r BAföG-Empfänger/in. Eine/r der Wohngemeinschaftsmitglieder wird von der GEZ als Beitrags-zahler/in herangezogen und bezahlt die volle Summe
    Er/sie kann dann von den beiden anderen beitragspflichtigen WG-Mitgliedern jeweils 6,00 € (17,98 € / 3) anteilig verlangen, der BAföG Empfänger bleibt – weil befreit (siehe Frage 5) – außen vor.

    7. Können Wohngemeinschaften den/die Beitragszahler/in selbst bestimmen?
    Das Wesen der Gesamtschuldnerschaft ist es ja gerade, dass sich der Gläubiger – hier die jeweilige Landesrundfunkanstalt – denjenigen aussuchen kann, den er belangt.
    Es funktioniert also beispielsweise auch nicht der „Trick“, dass eine Wohngemeinschaft einfach eine/n „BAföG-Empfänger/in“ benennt und dieser dann nicht zahlen braucht, weil der beitragsbefreit ist.

    8. Kann der Vermieter stattdessen den Rundfunkbeitrag übernehmen und über die Miete oder Betriebskosten auf die Mieter anteilig umlegen?
    Nein! Das ist für den Vermieter mietrechtlich nicht möglich. Das würde im Übrigen auch nichts bringen, denn nach wie vor besteht das Gesamtschuldverhältnis und die Rundfunkanstalten können sich eine(n) beitragspflichtigen Wohnungsinhaber/in aussuchen, den sie belangen.

    9. Wie kommen die Rundfunkanstalten an die Mieterdaten?
    Durch die Meldebehörden, denn diese übermitteln zur Bestands- und Ersterfassung die Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt. Zu diesen Daten zählen unter anderem Name, Geburtsdatum, Familienstand, gegenwärtige und letzte Anschrift sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung.
    Darüber hinaus haben die Wohnungsinhaber/innen selbst Auskunfts- und Anzeigepflichten ge-genüber den zuständigen Landesrundfunkanstalten (siehe dazu Frage 11). Zwar kann eine Rundfunkanstalt auch vom Vermieter Auskünfte über den/die Mieter/innen verlangen, dies gilt aber nur, wenn sie nachweist, dass sie keine andere Möglichkeit hat, den/die Inhaber/in einer Wohnung festzustellen.

    10. Was passiert, wenn ich schon bisher Gebührenzahler war?
    Es wird davon ausgegangen, dass alle, die aktuell die Rundfunkgebühr zahlen, auch künftig den Beitrag leisten. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt daher automatisch, solange keine anderen Angaben gemacht werden.
    In den Fällen, in denen es innerhalb einer Wohngruppe (= 1 x Beitragspflicht) dadurch mehrere Beitragszahler/innen gibt, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die GEZ sich meldet und das korrigiert, vermutlich werden Sie selbst aktiv werden müssen. 

    11. Welche Auskunftspflicht habe ich als Mieter/in?
    Jede/r Wohnungsinhaber/in muss sich von sich aus bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt anmelden und Änderungen seiner Daten mitteilen; in Wohngemeinschaften gilt dies nicht, wenn bereits ein anderer Mitbewohner bzw. andere Mitbewohnerin angemeldet und Beitragsschuld-ner/in ist. Darüber hinaus kann die jeweilige Landesrundfunkanstalt von jedem Beitrags-schuldner bzw. jeder Beitragsschuldner/in umfangreiche Auskunft über seine/ihre Daten verlan-gen.

    12. Kann ich mich „drücken“ und was passiert, wenn ich nicht zahle?
    Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch „Schwarzseher“ nur noch schwerlich vor der Zahlung „drücken“. Kam man bisher relativ leicht um die Gebührenzahlung herum, weil die GEZ nachweisen musste, dass gebührenpflichtige Rundfunkgeräte vorhanden waren, muss man nun selbst nachweisen, dass nicht einmal die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen – kann man dies nicht, muss der Beitrag entrichtet werden, wenn man nicht befreit ist.
    Achtung! Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    13. Können die Rundfunkanstalten Zutritt zu Wohnungen verlangen?
    Nein, durften sie nie und dürfen es auch zukünftig nicht! Ein Betreten von Wohnungen ist auch gar nicht mehr nötig, da der Beitrag ja unabhängig von der Anzahl der Geräte oder ob tatsächlich welche vorhanden sind erhoben wird.

    14. Wo erhalte ich weitere Informationen?
    Weitere Informationen sind beispielsweise im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de zu finden; dort erhalten Sie auch das Antragsformular für die Befreiung von der Beitragspflicht.


  • August 2012
    Brandschutz in den Wohnanlagen - Installation von Rauchmeldern
    Dank moderner Technik kommen wir in unseren Wohnungen kaum noch mit offenem Feuer in Berührung. Das Bewusstsein für Brandgefahren hat abgenommen. Dabei sterben täglich 2 Menschen in Deutschland bei Bränden. Pro Jahr werden über 6.000 oftmals lebensgefährlich verletzt. Viele Betroffene wissen hinterher, dass es vermeidbar gewesen wäre.

    Die meisten Brände entstehen nachts. Normalerweise schlägt unser Geruchssinn Alarm, wenn Rauch in der Luft liegt. Doch dieser Schutzmechanismus funktioniert im Schlaf nicht. Nachts sind die Menschen schutzlos den giftigen Gasen ausgeliefert, die bei einem Feuer entstehen. Oftmals genügen 2 - 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen.

    Anders als der Geruchssinn, ist unser Gehör während des Schlafens aktiv. Rauchmelder, die auf kleinste Rauchentwicklungen reagieren, dienen mit ihrem schrillen Alarmton als frühzeitige Warnung. Das Signal lässt Sie auch im Schlaf aufwachen und kann damit Leben retten.

    Irrtümlicherweise haben dennoch viele Menschen weiterhin Vorbehalte gegen Rauchmelder. Dabei hat Brandschutz nichts mit übertriebener Vorsichtmaßnahme zu tun. Brände stellen eine lebensbedrohliche Gefahr da, die oftmals aus dem Bewusstsein verdrängt wird.

    In Rheinland-Pfalz besteht bereits seit einigen Jahren eine Rauchmelderpflicht. Es gibt Vorgaben welche Räume entsprechend mit Rauchmeldern auszustatten sind. Für die Installation und Wartung ist der Vermieter zuständig.

    Die von uns eingebauten Rauchmelder sind voll funktionsfähig und dienen Ihrem Schutz. Sie werden jährlich durch unsere Hausmeister überprüft. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie keine Veränderungen am Rauchmelder vorzunehmen. Rauchmelder stören nicht, sie können Leben retten.

    Sollten Sie dennoch Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Hausmeister wenden.


  • Mai 2012
    Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerk (DSW)
    „Wohnheime der Studentenwerke sind keine Renditeobjekte“

    · Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW) betont bezahlbaren Wohnraum als
    Voraussetzung für den Studienerfolg
    · Dieter Timmermann in Bremen: „Studentenwerke vergeben Wohnraum nach Bedarf“
    · Studentenwerk Bremen eröffnet neues Wohnheim
    · Forderung an Bund und Länder: 25.000 zusätzliche Wohnheimplätze
    Bremen/Berlin, 9. Mai 2012. „Die Studentenwerke betrachten ihre Wohnheime nicht als Renditeobjekte, und sie wollen mit ihren 181.000 Wohnheimplätzen keinen Gewinn erzielen, sondern möglichst vielen Studierenden ein bezahlbares, campusnahes Dach über dem Kopf geben. Auch bezahlbarer Wohnraum, wie ihn die Studentenwerke anbieten, entscheidet über den Studienerfolg der Studierenden.“ Mit diesen Worten grenzt Prof. Dr. Dieter Timmermann, der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), den Wohnheimbau der Studentenwerke von privaten Investoren ab.
    Timmermann sprach heute zur Eröffnung der neuen Studierenden-Wohnanlage „Neustadt“ des Studentenwerks Bremen am Geschwornenweg.
    „Die Studentenwerke erfüllen mit dem Wohnheimbau ihren gesetzlichen sozialen Auftrag zum Wohl der Studierenden; sie fördern mit preisgünstigem Wohnraum insbesondere jene Studierenden, deren finanzielles Polster nicht so üppig ist“, so Timmermann weiter. „Das ist unser ‚Geschäftsmodell‘. Es ist orientiert am Gemeinwohl, nicht an Profitmaximierung.“
    Er habe aber grundsätzlich gegen die Bautätigkeit privater Investoren nichts einzuwenden, sagte Timmermann. Im Gegenteil: „Alles, was das Wohnangebot für Studierende vergrößert, ist gut. Man muss sich nur bewusst machen, dass längst nicht alle Studierenden es sich leisten können, in hochpreisige Residenzen zu ziehen.“
    Timmermann wiederholte in Bremen die Forderung des Deutschen Studentenwerks an Bund und Länder, die Studentenwerke bei der Schaffung von 25.000 zusätzlichen Wohnheimplätzen zu unterstützen. „Wir brauchen ein gemeinsames Bund-Länder-Programm für den Wohnheimbau“, sagte der DSW-Präsident.


  • April 2012



    Ab sofort stehen in den Waschmaschinen und Trockenräumen Kondomautomaten zur Nutzung bereit.
    Die Packungen mit je drei Kondomen eines namhaften Herstellers gibt es für einen Euro. “Wir verstehen das als Dienstleistung rund ums Wohnen”, erklärte Andreas Wagner, Geschäftsführer des Studierendenwerks, jetzt gegenüber 16vor. Die Aktion unter dem Motto “Einfach sicher” sei “Teil des Gesamtauftrags des Studierendenwerks, der darin besteht, den Studierenden rund um das Campusleben eine umfassende Versorgung zu gewährleisten sowie die angebotenen Dienstleistungen bestmöglich an deren Bedürfnisse anzupassen” - See more at: http://www.16vor.de/kondome-fur-triers-studis/#sthash.VotjtveV.dpuf
    Die Packungen mit je drei Kondomen eines namhaften Herstellers gibt es für einen Euro. “Wir verstehen das als Dienstleistung rund ums Wohnen”, erklärte Andreas Wagner, Geschäftsführer des Studierendenwerks, jetzt gegenüber 16vor. Die Aktion unter dem Motto “Einfach sicher” sei “Teil des Gesamtauftrags des Studierendenwerks, der darin besteht, den Studierenden rund um das Campusleben eine umfassende Versorgung zu gewährleisten sowie die angebotenen Dienstleistungen bestmöglich an deren Bedürfnisse anzupassen”
    Ausgangspunkt der Überlegungen sei aber die Entscheidung gewesen, die Zigarettenautomaten aus den Wohnheimen zu entfernen. “Wir haben uns entschlossen, statt gesundheitsschädlicher Tabakware diese gesundheitserhaltende Maßnahme anzubieten”, berichtet der für seine originellen Ideen mittlerweile über Triers Stadtgrenzen hinaus bekannte Studiwerkschef und ergänzt: Man wolle zudem einen Beitrag dazu leisten, dass die Studis “harmonisch und ‘gefahrlos’ unter einem Dach leben – und gleichzeitig lieben – können”.

    Die Packungen mit je drei Kondomen eines namhaften Herstellers gibt es für einen Euro. “Wir verstehen das als Dienstleistung rund ums Wohnen”, erklärte Andreas Wagner, Geschäftsführer des Studierendenwerks, jetzt gegenüber 16vor. Die Aktion unter dem Motto “Einfach sicher” sei “Teil des Gesamtauftrags des Studierendenwerks, der darin besteht, den Studierenden rund um das Campusleben eine umfassende Versorgung zu gewährleisten sowie die angebotenen Dienstleistungen bestmöglich an deren Bedürfnisse anzupassen” - See more at: http://www.16vor.de/kondome-fur-triers-studis/#sthash.VotjtveV.dpuf

  • April 2012
    Vorankündigung - Erhöhung der Internetnetzwerklast von 4 auf 20 Gbyte/ Monat/Anschluss
    Zum 1. Oktober 2012 werden wir auf vielfachen Wunsch unserer Mieterinnen und Mieter unserer Wohnanlagen die Bedingungen zur Nutzung des Internetanschlusses verbessern.

    Die Netzwerklast von derzeit 4 Gbyte/Monat wird auf 20 Gbyte/Monat verfünffacht.

    Weiterhin wird das Anmeldeverfahren umgestellt. Bei einer Überschreitung der Grenze wird der Anschluss automatisch gesperrt und zum folgenden Monatsersten automatisch wieder freigeschaltet. Hier fällt keine Freischaltgebühr mehr an.

    Bei Bedarf kann weiterer Traffic preiswert hinzu erworben werden.

    Wir hoffen unseren Mieterinnen und Mietern mit diesen Änderungen die Nutzung des Internetanschlusses bedarfsorientierter ermöglichen zu können.


  • März 2012
    Fernsehempfang in den Wohnanlagen: Umstellung von ANALOG auf DIGITAL
    alle Wohnanlagen sind jetzt mit einer digitalen SAT-Anlage ausgestattet.


  • März 2012
    Vorankündigung:
    Mieterhöhung in den Wohnanlagen Martinskloster, Petrisberg und Tarforst zum 01.10.2012
    zwei Instandhaltungsgutachten belegen, dass zur Substanzerhaltung unserer Wohnanlagen in Zukunft Millionenbeträge investiert werden müssen. Um also unseren Wohnungsbestand dauerhaft erhalten zu können, müssen wir rechtzeitig die Weichen stellen, um zum Zeitpunkt des Sanierungsbedarfes über ausreichende Rücklagen zu verfügen.

    Deswegen führt an einer zeitnahen Erhöhung unserer Mieten kein Weg vorbei

    Wir sind uns bewusst, dass eine Erhöhung in diesem Maße für viele Mieterinnen und Mieter eine deutliche finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Andererseits sind wir davon überzeugt, dass auch die neue Miethöhe ein für den Trierer Wohnungsmarkt preiswertes Wohnen ermöglicht.

  • Oktober 2011
    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Studierende nur bei Bezug von BAföG
    Studierende, die keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beziehen, sondern ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten, können grundsätzlich nicht nach § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Von der Rundfunkgebührenpflicht werden danach befreit Bezieher bestimmter staatlicher Sozialleistungen, beispielsweise Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), aber auch von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG"), ferner behinderte Menschen mit einem bestimmten Grad der Behinderung. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag die zuständige Landesrundfunkanstalt.


  • April 2011
    ab dem SS 2011 ist das Online-Bewerbungsportal für die Wohnanlagen freigeschaltet. Interessierte können sich nun online um einen Platz in den Wohnanlagen des Studierendenwerks bewerben. Hier gehts zum Onlineantrag

    Petrisberg SOLAR

  • April 2011
    Die Solarthermieanlage an den Fassaden der Gebäude I und IV der Wohnanlage Petrisberg wurde am 14. April eingewiehen. Weitere Infos finden sie hier.

    Unter www.petrisberg-solar.de kann der Betrieb der Anlage angeschaut werden.